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Die Richtlinien der Urlaubsplanung

 

 


Wer seinen Jahresurlaub plant muss sich an gewisse Richtlinien halten:



- Nach Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer eine Wartefrist von 6 Monaten einhalten, bevor er seinen ersten Jahresurlaub in Anspruch nehmen darf.


- Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind 24 freie Werktage (inklusive Samstage) festgeschrieben.


- Die Formel zur Berechnung der Urlaubstage lässt sich vereinfacht folgendermaßen darstellen:


- Der Arbeitgeber hat das Recht, aus betrieblichen Gründen, ein gewisser Anteil des Jahresurlaubs auf einen betimmten Zeitpunkt festzulegen.


- In der innerbetrieblichen Urlaubsplanung haben verheiratete Arbeitnehmer mit Kinder gegenüber Singles vorrang, bezüglich der Festlegung der Urlaubsplanung.


- Arbeitnehmer die länger in einem Betrieb beschäftigt sind, geniesen gegenüber Mitarbeiter die noch nicht solange der Firma angehören, ebenfalls Vorrang bei der innerbetrieblichen Urlaubsplanung.


- Anspruch auf Urlaub besteht auch dann, falls wegen Arbeitsunfähigkeit nur wenige oder überhaupt kein Tag gearbeitet wurde, ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch ist ein bestehendes Arbeitsverhältniss. (WZ, Wirtschaft und Verbraucher, S.20; 09.06.2001)