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Die Richtlinien der Urlaubsplanung
Wer seinen Jahresurlaub plant muss sich an gewisse Richtlinien halten:
- Nach Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer eine Wartefrist von 6 Monaten einhalten, bevor er seinen ersten Jahresurlaub in Anspruch nehmen darf.
- Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind 24 freie Werktage (inklusive Samstage) festgeschrieben.
- Die Formel zur Berechnung der Urlaubstage lässt sich vereinfacht folgendermaßen darstellen: 
- Der Arbeitgeber hat das Recht, aus betrieblichen Gründen, ein gewisser Anteil des Jahresurlaubs auf einen betimmten Zeitpunkt festzulegen.
- In der innerbetrieblichen Urlaubsplanung haben verheiratete Arbeitnehmer mit Kinder gegenüber Singles vorrang, bezüglich der Festlegung der Urlaubsplanung.
- Arbeitnehmer die länger in einem Betrieb beschäftigt sind, geniesen gegenüber Mitarbeiter die noch nicht solange der Firma angehören, ebenfalls Vorrang bei der innerbetrieblichen Urlaubsplanung.
- Anspruch auf Urlaub besteht auch dann, falls wegen Arbeitsunfähigkeit nur wenige oder überhaupt kein Tag gearbeitet wurde, ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch ist ein bestehendes Arbeitsverhältniss. (WZ, Wirtschaft und Verbraucher, S.20; 09.06.2001)
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