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Beispiele für erlaubte Verpackungsgrößen von Flüssigkeiten, Creme, Shampoos etd. im Handgepäck

 

 

(gültig für alle Produkte, die außerhalb der Sicherheitzone gekauft wurden).

 

 

nicht erlaubt

Abbildung 1: Haar-Schaumfestiger, 150 ml
erlaubt sind max. 100 ml und mit leicht brennbar gekennzeichnet

erlaubt

Abbildung 2: Zahnpasta, 100 ml

 

 

 

nicht erlaubt

Abbildung 3: Mundwasser, 125 ml
es ist nicht verboten Mundwasser im Handgepäck zu haben, in diesem Fall wird die erlaubte Verpackungröße um 25 ml überschritten

erlaubt

Abbildung 4: Rasierwasser, 100 ml

 

 

 


 

 

nicht erlaubt

Abbildung 5: Shampoo, 250 ml (erlaubt sind max. 100 ml)

erlaubt

Abbildung 6: Shampoo, 25 ml (Probiergröße)

 

 

 

 

erlaubt und nicht erlaubt

Abbildung 7: Kräuterlikör, 100 ml
Bei vielen Fluggesellschaften und in einigen Ländern ist das Mitführen von Spirituosen im Handgepäck verboten

erlaubt

Abbildung 8: Deo-Roller, 50 ml
empfehlenswert sind Produkte in Verpackungen aus "weichem" Kunststoff. Deo-Roller in dieser Größe, in handelüblichen Glasfläschchen, können durchaus als Schlaggegenstand interpretiert werden.

 

 


vorgeschriebene Transportverpackung

Abbildung 9: Lotion Solution for World Travel. Alle Behälter mit flüssigen Produkten müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte mit einem maximalen Fassungsvolumen von 1 Liter transportiert werden..

 

erlaubt

Abbildung 10: (Ohren-) Spray, 45ml

 

 

 

 

Erlaubte Menge in vorgeschriebener Verpackung

Abbildung 11: in der wiederverschließbaren Plastiktüte kann eine unbestimmte Anzahl von Behältern mit flüssigen Produkten im Handgepäck transportiert werden.

Erlaubte Menge, mit problematischem Inhalt

Abbildung 12: Spirituosen und stumpfe harte Gegenstände, z.B. Deo-Roller aus Glas, können von dem kontrollierenden Behörden als Schlaggegenstand eingeordnet werden.

 


 

*Eine allgemein gültige Verordnung was im Handgepäck mitgeführt werden darf gibt es nicht. Die Bestimmungen für das Handgepäck sind vom jeweiligen Reiseland und von den Fluggesellschaften abhängig und können sich je nach politischer Lage und durch behördlichen Willkür täglich ändern.

 

 

 

-Alle Angaben nach einer Analyse vom 30.09.2006 und ohne Gewähr-