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Neue Verordnungen für das Handgepäck im Flugverkehr

 

 

-Alle Angaben, nach einer Analyse vom 30.08.2008, sind ohne Gewähr-

 

Allgemein gültige Bestimmungen was im Handgepäck mitgeführt werden darf gibt es nicht. Die Bestimmungen für das Handgepäck sind vom jeweiligen Reiseziel und von den Airlines abhängig und können sich je nach politischer Lage täglich ändern. Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäch bitte hier klicken

Reiseland

Bestimmungen für das Handgepäck
(weitere Infos unter
Gepäckbeförderung-Richtlinien ausgesuchter Airlines)

Europäische Union

verbotene Gegenstände:

-spitze oder scharfe Gegenstände: alle Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen, Maniküresets etc.)
alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
-viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke, Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke, Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
-leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs- und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
-chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer
alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind
-giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber / Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
alle Produkte, die mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet sind

-alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition (z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen

 

aktuelle Meldung: Die EU-Verkehrssicherheitsexperten haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Bestimmungen für das Handgepäck stark verschärfen wird.
Dieser Gesetzentwurf muß noch von der EU-Kommission beschlossen werden und kann dann 20 Tage nach dem Beschluß in Kraft treten.
Demnach werden die Regelungen für das Handgepäck im EU-Flugverkehr, in zwei Phasen, wie folgt geändert

 

-Ab Mitte November müssen alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc. in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer als 1 Liter betragen darf, transportiert werden.
-Flüssigkeiten (Spiritosen, Parfum etc.), die nach der Sicherheitszone in den Geschäften (Duty Free Shops) gekauft wurden, dürfen auch weiterhin, unter bestimmten Auflagen, mit in das Handgepäck. Diese Auflagen wurden noch nicht näher benannt, nach dem US-amerikanischen Vorbild, wird wohl eine Versieglung von Produkten mit Flüssigkeiten, die in den Geschäften nach der Sicherheitszone gekauft wurden, vorgeschrieben.
-Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Laptops soll verstärkt werden
-Bei den meisten Fluggesellschaften darf das Handgepäck die maximale Größe von 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Für Musikinstrumente gilt eine Sonderregelung. (Quelle: www.salzburg.com, Salzburger Nachrichten -> Nachrichten, "EU schränkt Flüssigkeiten im Handgepäck ein", 27.09.2006

erlaubte Gegenstände und Medikamente:

-z.Z. sind Flüssigkeiten noch erlaub: z.B. Shampoos, Parfums, Cremes / Pfegeöle, Spirituosen, Babynahrung etc. Die Mitnahme von Flüssigkeiten innerhalb des europäischen Flugverkehrs bzw. für Flüge ab einem EU-Flughafen wird allerdings zukünftig mengenmäßig stark eingeschränkt werden und dürfen dann z.T. nur noch versiegelt (Einkäufe aus dem Duty Free Shop) mitgeführt werden.
-Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit, Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden, die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
-Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
-medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
-Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür der zuständigen Behörde abhängig.)


(Quelle: www.fit-for-travel.de, "Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?", direkt zum Artikel bitte hier klicken, 18.09.2006)


Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäch bitte hier klicken


Großbritannien
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier klicken)

verbotene Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente und Babynahrung:

-alle unter dem Punkt "Europäische Union" genannten Gegenstände
-Sonderregelungen: z.Z. (19.09.2006) ist die Mitnahme von Flüssigkeiten (Getränke, Shampoos, Lotionen, Cremes etc.) im Handgepäck verboten, diese Regelung soll allerdings im Laufe dieser Woche gelockert werden. Nach der Sicherheitszone, also im Duty Free Shop können Flüssigkeiten gekauft werden und im Handgepäck mitgeführt werden. Das Verbot gilt also für alle Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden.
-Behälter die Flüssigkeiten entahlten könnten
-generelles Verbot von Feuerzeugen auch nicht im aufgegebenen Gepäck (das teuere Dupont-Feuerzeug sollte man bei Flügen nach Großbritannien und in die USA nicht mitnehmen.)
an verschreibungspflichtigen Medikamente in flüssiger Form, falls diese für den Flug dringend benötigt werden (ärztliche Bestätigung!), dürfen maximal 50 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Für flüssige Medikamente, die nicht vorgekostet werden können, bedarf es gegebenfalls einen Unbedenklichkeitsnachweis durch die Airport-Apotheke
-flüssige Babynahrung darf mitgeführt werden, muss aber vom Fluggast vorgekostet werden!!!!
aktuelle Meldung: Die britische Regierung hat die Bestimmungen für das Reisegepäck etwas gelockert. Seit dem 22.09.2006 darf wieder ein Handgepäckstück in normaler Größe (B x H x T = 56 x 45 x 25 cm) mit an Board genommen werden. Künftig sind auch wieder Musikinstrumente als zweites Handgepäckstück erlaubt.


(Quelle: www.spiegel.de, Nachrichten -> Reise -> Aktuell "Handgepäck: Briten lassen wieder kleine Koffer an Bord", 21.09.2006)

USA
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei, bitte hier klicken)

verbotene Gegenstände und Bestimmungen für Medikamente:

-alle unter den Punkten "Großbritannien" und "Europäische Union" genannten Gegenstände und Verordnungen (vorkosten von flüssigen Medikamenten und Babynahrung etc.)
-aktuelle Meldung: In den USA dürfen wieder Flüssigkeiten (Getränke, Parfum, Körperpflegemittel) in den Geschäften nach der Sicherheitszone (Duty Free-Shops) gekauft und im Reisegepäck versiegelt mitgeführt werden. Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone gekauft wurden, dürfen in geringen Mengen wieder in das Handgepäck. So sind im Handgepäck maximal 0,1 Liter an Shampoo, Deodorant oder anderen unbedenklichen flüssigen Konsumgüter erlaubt, diese müssen allerdings in einer durchsichtigen Plastiktüte transportiert werden.(www.spiegel.de, -> Reise -> aktuell: "Flugsicherheit: US-Behören erlauben wieder Flüssigkeiten", 25.09.2006)
an rezeptfreien flüssigen Medikamente (Hustensaft etc) dürfen maximal 4 oz = ca. 113 ml mitgeführt werden, diese müssen ggf. vorgekostet werden.
-Sonderregelung für Handgepäckgröße: Bei Flügen ab USA und innerhalb der USA darf das Handgepäck folgende Maßen nicht überschreiten: Breite: 55 cm - Höhe: 40 cm - Tiefe: 20 cm (alle Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen)


(Quelle: www.london.diplo.de, Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier klicken)


Handgepäckbestimmungen ausgesuchter Fluggesellschaften

Fluggesellschaft
Bestimmung (i.d.R. 1 Handgepäck pro Person erlaubt)
Air Berlin
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg (bei Flügen ab London gelten die Bestimmungen weiter oben)
Condor
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg
wichtig: die Mitnahme von Aktentaschen ist nicht erlaubt
Easy jet
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 45 x 35 x 16
TUIfly
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben)
TUIfly Express (hlx)
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 45 x 35 x 20; max. Gewicht = 5 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben)
Lufthansa
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen weiter oben)
In der Business Class sind 2 Handgepäckstücke pro Person erlaubt und ein Kleidersach mit (max 57 cm x 54 cm x 15 cm gilt als Handgepäck)
LTU
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien und USA gelten die Bestimmungen weiter oben)
Ryanair
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 10 kg (bei Flügen ab Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben)

*max. Größe = Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen und Seitentaschen


(Quelle: www.fit-for-travel.de, "Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?", direkt zum Artikel bitte hier klicken, 18.09.2006)
Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände im Handgepäch bitte hier klicken