Einfuhrbestimmungen der EU
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Seit dem Aufbau eines europäischen Binnenmarkte gelten i.A einheitliche Einfuhrbestimmungen für Waren aus einem nicht EU-Mitgliedsländer in ein Land der Europäischen Union. Sonderregelungen und Ausnahmen finden Sie unter " Warenverkehr innerhalb der EU".
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1. Zollfreie Warenmengen* (Freimengen, die zollfrei in EU importiert werden dürfen. Mengenangaben gelten für Erwachsene ab 17 Jahren)
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Tabak:
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200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback
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| Alkohol: |
1 Liter Schnapps (Alkohol > 22 % vol.) oder 2 Liter Schaum- bzw. Likörwein (Alkohol < 22 % vol.) zusätzlich zu einem Liter Hochprozentigen dürfen seit dem 01.12.2008, noch 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier, zollfrei in die EU eingeführt werdendürfen, sofern natürlich der Warenwert, z.B. von 3 Flaschen eines teueren Weines, nicht über 430 Euro liegt.
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2. Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr
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1.) 430 EUR See- oder Luftweg
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Bei der Einreise über den See- oder Luftweg in die Europäische Union dürfen Waren, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 430 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden.
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2.) 300 EUR Landweg |
Erfolgt die Einreise in die EU über den Landweg, z.B. mit dem Auto oder Bahn, ist ein Warenwert ab 300 Euro steuerpflichtig. (beispielsweise bei der Einreise aus der Schweiz)
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430-700 EUR
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Hier gilt für den Reise- und Postverkehr ein vereinfachter Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent.(Ausnahmen: Kaffee, alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe) Nähere Infos über die Abgabesätze unter "FAQ" der Web-Site des Bundesminesterium für Finanzen -> klick hier Der Standard-Zollsatz für einzuführende Waren, mit einem Warenwert von 430 - 700 Euro, liegt bei 15 Prozent, zu den Steuersätzen bestimmter Waren gibt es allerdings viele Ausnahmeregelungen z.B. für Alkohol, Kraftstoffe, Parfüm, Zigaretten etc. - eine Übersicht dieser unterschiedlichen Steuersätze finden Sie unter www.zoll.de
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> 700 EUR
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Werden Waren im Wert über 700 Euro in die EU importiert muss alles voll versteuert werden. Zu den in Deutschland üblichen 19 Prozent MwSt muss die importierte Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz versteuert werden. Der Warenzollsatz liegt zwischen 2% und 15 %. Der Warenzollsatz liegt für Fahrräder beispielsweise bei 15 % und für Kleidung bei 3 %.
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> 1000 EUR
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Ein- und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze von 1.000 EUR überschreiten, müssen schriftlich angemeldet werden.
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(Quelle, www.zoll-de.de,Bundesministerium der Finanzen, FAQ: 10.12.2008)
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3. Benzin und Diesel
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Aus Nicht-EU-Ländern dürfen nur 10 Liter Kraftstoff steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden. Bei Überschreitung dieser Obergrenze wird ein festgelegter Steuersatz fällig. Dieser liegt z.Z. bei EUR 4,24 / 5 Liter Benzin und EUR 2,81 / 5 Liter Diesel. (ADACmotorwelt, Heft 5 / 2003, S.52 "Auch beim Tanken gibt es Grenzen", 02.05.03)
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4. Einfuhr von Produkten welche die menschliche Gesundheit schädigen können
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Links zur Web-Site von zoll.de
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| Arzneimittel / Medikamente |
- weitere Infos klick hier
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| Betäubungsmittel / Drogen |
- weitere Infos klick hier
- Regelung über die Einfuhr von eventuellen Grundstoffe zur Herstellung von Betäubungsmittel klick hier
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| Lebensmittel |
- weitere Infos klick hier
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| Produktsicherheit (CE-Kennzeichnung) |
- Infos über die Einfuhr von Elektrogeräten, Telekommunikationsgeräten etc. klick hier
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5. Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten und für Tier- und Pflanzenarten
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Antiquitäten
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Alle Gegenstände die nachweislich älter als 100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität. In Deutschland werden solche Waren mit der Umsatzsteuer von 16 Prozent versteuert. Antike Waffen fallen zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes.
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Tier- und Pflanzenarten:
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Die Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), wonach für Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss. Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt. In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser Kategorie stehen übrigens auch einige Kakteenarten (die man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen in die EU einführt), außerdem sind alle Störarten in dieser Liste enthalten, d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in die EU mitbringen. Tier- und Pflanzenarten, die in den Kategorien B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher Kontrolle in ein Land der EU importiert werden. (Quelle, www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001)
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Infos im Internet
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*Die oben genannten Warenwerte für Güter, die einfuhrabgabenfrei bzw. zu vereinfachten Steuersätze in die EU eingeführt werden dürfen, gelten ausdrücklich für den privaten Verbrauch und pro Gegenstand. Wenn Sie beispielsweise in ihrem Urlaub ausserhalb der EU 4.300 Radiergummis für je 10 Cent kaufen, wird es Ihnen der Zöllner nicht glauben, dass diese für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Außerdem können Sie den Warenwert z.B. für ein gemeinsam gekauftes, 800 Euro teueres Laptop nicht aufteilen, bei der Einreise ist es also nicht möglich, dass der einfuhrabgabenfreie Warenwert von Einzelstücke auf 2 Personen / Eheleute aufgeteilt wird.
(Quelle: www.zoll.de -> Zoll online > Aktuelles > "Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008", 14.11.2008)
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